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Klinisch-psychologische Diagnostik

Meine Schwerpunkte

  • Abklärung der intellektuellen Entwicklung (Allgemeines Intelligenzniveau),

  • der Aufmerksamkeits- und Konzentrationsleistung (Verdacht auf ADS oder ADHS),

  • der schulischen Fertigkeiten (Lese-, Rechtschreib- und Rechenleistung),

  • von ängstlicher Symptomatik (Schulangst, Trennungsangst, Phobien usw.),

  • bei depressiver Symptomatik (Depression, Anpassungsstörung, usw.),

  • bei unangemessenem Sozialverhalten (Störung des Sozialverhaltens),

  • von Persönlichkeitsaspekten (Verdacht auf Persönlichkeitsstörung).

Definition: Die klinisch-psychologische Diagnostik besteht aus der Beschreibung, Klassifikation, Erklärung, Prognose und Evaluation sowie im Erstellen von psychologischen Stellungnahmen, Befunden, Gutachten und Zeugnissen. 

Ablauf: Als erstes findet ein ausführliches Gespräch statt, danach werden, je nach Fragestellung, verschiedenste klinisch-psychologische Verfahren eingesetzt. Abschließend wird ein Befund erstellt und dieser dem Patienten in einem Abschlussgespräch übermittelt sowie eine aus dem Ergebnis ableitbare Empfehlung gegeben. Der diagnostische Prozess erfolgt über mehrere Termine. Es werden mindesten 2 bis 6 Einheiten benötigt (1 Einheit = 60 Minuten).

Kosten pro Einheit: 120€. Die Erstellung des Befundes/Gutachtens wird extra verrechnet: 150€. Ein Teil der psychologischen Diagnostik kann rückerstattet werden, sofern die Fragestellung einen gesundheitsbezogenen Bezug aufweist. Dies ist ausschließlich bei Wahlpsycholog:innen möglich. Zudem übernehmen private Versicherungen häufig einen Teil der Kosten. Die Voraussetzung für die Einleitung der Maßnahme ist eine Überweisung von einem Hausarzt (gegebenenfalls mit chefärztlicher Bewilligung) oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, einem Facharzt für Innere Medizin, einem Facharzt für Neurologie oder einem Facharzt für Psychiatrie, wobei die Verdachtsdiagnose und Kodierung anzugeben sind.

Absageregelung: bis zu 48 Stunden im Voraus entstehen Ihnen keine Kosten. 

Weniger als 48 Stunden bzw. Nichterscheinen: Wird die gesamte Einheit in Rechnung gestellt.

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